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BayBO und bautechnische Nachweise: Aktualisiertes Faltblatt erschienen

Wegweiser für Planer durch die Genehmigungsverfahren und bautechnischen Nachweise

26.07.2019 - München

BayBO und bautechnische Nachweise: Aktualisiertes Faltblatt erschienen

Die aktualisierte Neuauflage des Faltblattes bietet einen Wegweiser für Planer durch die Genehmigungsverfahren und bautechnischen Nachweise der BayBO. Neben übersichtlichen Ablaufschemas zur Prüfung des Brandschutz- und Standsicherheitsnachweises gibt das Faltblatt einen Überblick über Beteiligte, Bauvorhaben und Baustelle, Genehmigungspflicht bzw. -freiheit bei Verfahren sowie Bescheinigungen und Genehmigungen. Das Faltblatt ist kostenfrei als PDF zum Download und in gedruckter Form erhältlich.

Bestellung und Download

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Faltblatt: BayBO und bautechnische Nachweise

Das 12-seitige Faltblatt mit zwei übersichtlichen Schaubildern zum Ablauf der Prüfung des Brandschutz- und Standsicherheitsnachweises ist bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kostenfrei als PDF zum Download und in gedruckter Form erhältlich:

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Bestellung

Aus dem Inhalt

Die Beteiligten

  • Der Bauherr (Art. 50)
  • Der Entwurfsverfasser (Art. 51)
  • Fachplaner (Art. 62, Art. 10 – 14)
  • Prüfsachverständige im Bauwesen und Prüfingenieure (PrüfVBau, SPrüfV)
  • Die Baubehörde (Art. 53, 54, 73)

Die Verfahren: Genehmigungspflicht, -freiheit

  • Grundsatz (Art. 55)
  • Genehmigungsfreiheit – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Art. 57)
  • Genehmigungsfreiheit – Genehmigungsfreistellung (Art. 58)
  • Genehmigungspflicht – Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59)
  • Genehmigungspflicht – Baugenehmigungsverfahren (Art. 60)

Die Bauvorhaben

  • Bauliche Anlagen (Art. 2, Abs. 1)
  • Gebäude (Art. 2, Abs. 2)
  • Gebäudeklassen GKL (Art. 2, Abs. 3)
  • Sonderbauten (Art. 2, Abs. 4)

Prüfung des Standsicherheitsnachweises Art. 62a, Abs. 2 (Schaubild mit Ablaufschema)

Prüfung des Brandschutznachweises Art. 62b, Abs. 2 (Schaubild mit Ablaufschema)

Die Beteiligten

  • Der Bauherr (Art. 50)
  • Der Entwurfsverfasser (Art. 51)
  • Fachplaner (Art. 62, Art. 10 – 14)
  • Prüfsachverständige im Bauwesen und Prüfingenieure (PrüfVBau, SPrüfV)
  • Die Baubehörde (Art. 53, 54, 73)

Die Verfahren: Genehmigungspflicht, -freiheit

  • Grundsatz (Art. 55)
  • Genehmigungsfreiheit – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Art. 57)
  • Genehmigungsfreiheit – Genehmigungsfreistellung (Art. 58)
  • Genehmigungspflicht – Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59)
  • Genehmigungspflicht – Baugenehmigungsverfahren (Art. 60)

Die Bauvorhaben

  • Bauliche Anlagen (Art. 2, Abs. 1)
  • Gebäude (Art. 2, Abs. 2)
  • Gebäudeklassen GKL (Art. 2, Abs. 3)
  • Sonderbauten (Art. 2, Abs. 4)

Prüfung des Standsicherheitsnachweises Art. 62a, Abs. 2 (Schaubild mit Ablaufschema)

Prüfung des Brandschutznachweises Art. 62b, Abs. 2 (Schaubild mit Ablaufschema)

Sonstige Bescheinigungen

  • Abgasanlagen
  • Grundfläche und Höhenlage
  • Sicherheitstechnische Anlagen
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)

Weitere Genehmigungen

Beseitigung von baulichen Anlagen (Art. 57, Abs. 5)

Baustelle

  • Unterlagen
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
  • Einmessung
  • Aushubarbeiten

Bestellung und Download

Foto: © aydinmutlu / istock.com

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